Nun sind auch die Bundesländer – der zweitgrößte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes für Tarifbeschäftigte – auf die uralte Forderung von Gewerkschaften und Berufsverbänden nach »Abschaffung der speziellen Tätigkeitsmerkmale (TM) und stattdessen Eingruppierung von Bibliotheksbeschäftigten nach den sogenannten
Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen« endlich eingegangen.