Geldaufgaben. Vorschriften über die Verpackung der mit der Post zu versendenden
Jena - Universität - a) dritter Nachtrag zu den Gesetzen für die daselbst Studirenden, b) neue Gesetze für diese
Postordnung vom 26. November 1819 mit dem Nachtrage vom 12. Dezember 1840: b) Erläuterung der §§. 62 und 63 derselben hinsichtlich der Geldaufgaben
Studirende auf der Gesammt-Akademie Jena: a) dritter Nachtrag zu den bisherigen Gesetzen für dieselben