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- Regierungsblatt für...
- 1843 - 27. Jahrgang
- Nr. 5 : 13. Mai 1843
- Sonst. Titel
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Brände. Erneuerung der dieserhalb bestehenden Vorschriften
Feuer-Löschanstalten. Erneuerung der dieserhalb bestehenden Vorschriften
Holzlesen. Die Erlaubniß zu solchem soll immer nur auf Ein Jahr gegeben und nur auf diese Dauer zur Strafe entzogen werden
Korrespondenz-Verkehr. Bestimmungen hierüber nebst Porto-Taxen: b) zwischen dem Großherzogthume und den Kaiserlichen Königlichen Oesterreichischen Staaten
Münzsorten, welche bis auf Widerruf in Steuerleistungen bei den landschaftlichen Kassen und Einnahmen, sowie in Zahlungen von Kammergefällen und Kammeral-Forderungen aller Art bei den Kammeral-Kassen und Einnahmen, angenommen werden dürfen
Porto-Taxen: b) für die Korrespondenzen zwischen dem Großherzogthume und den Kaiserlichen Königlichen Oesterreichischen Staaten
- Erschienen
- 13. Mai 1843
- Seitenbereich
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021 - 032
- URN
- urn:nbn:de:urmel-2d2d0020-5dca-4f73-9b24-812fccb2e1237-00210872-0349