6. Bekanntmachung Fürstl. Regierung, den mittelst Erklärung vom 24. März l. J. bezüglich vom 30. März l. J. nachträglich erfolgten Beitritt der freien Hansestadt Bremen und der Fürstl. Schaumburg-Lippeschen Regierung zu der zwischen der diesseitigen Regierung und mehreren deutschen Bundesstaaten bestehenden Convention wegen gegenseitiger Uebernahme der Auszuweisenden betr.