5. Bekanntmachung Fürstlicher Regierung, den mittelst Erklärung vom 15. März l. J. nachträglich erfolgten Beitritt der Königl. Hannöverschen Regierung zu der zwischen der diesseitigen Regierung und mehreren deutschen Bundesstaaten bestehenden Convention, wegen gegenseitiger Uebernahme der Ausgewiesenen und Vagabunden betr.