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- Regierungsblatt für...
- 1839 - 23. Jahrgang
- Nr. 4 : 02. Februar...
- Sonst. Titel
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Abgeordnete - landständische und deren Stellvertreter. Bekanntmachung wegen der Wahl solcher: a) im Stande der Rittersgutbesitzer des Weimar.Jenaischen Kreises b) im achten städtischen Wahlbezirk
Allodial-Grundstücke in den vorhin königlich Sächsischen Gebietstheilen. Das Erlöschen der auf bestimmte Zeit ertheilten Konsense zu Verpfändung dieser Allodial-Grundstücke
Bundestagsbeschluss vom 23. November 1838 im Betreff des Schutzes gegen den Nachdruck der Werke D. Friedrich von Schiller
Konsense, welche auf bestimmte Zeit oder auf bestimmte Jahre zu Verpfändung von Allodialgrundstücken oder von Lehengütern in den vorhin königl. Sächsischen Gebietstheilen ertheilt worden, deren Dauer und Erlöschen
Landtagsabgeordnete und deren Stellvertreter. Bekanntmachung wegen der Wahl solcher: a) im Stande der Rittergutsbesitzer des Weimar.Jenaischen Kreises b) im achten städtischen Wahlbezirk
Lehengüter in den vorhin königlichen Sächsischen Gebietstheilen. Die Dauer der nur auf bestimmte Jahre ertheilten Konsense zu Verpfändung dieser Lehengüter
Nachdruck der Werke des Dichters D. Friedrich von Schiller. Bundestagsbeschluss zum Schutze gegen jenen
Steuer-Termine. Das Ausschreiben derselben in den Jahren 1839, 1840 und 1841, nach Maßgabe des Steuer-Patentes vom 28. Dezember 1838
- Erschienen
- 2. Februar 1839
- Seitenbereich
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023 - 028
- URN
- urn:nbn:de:urmel-5078da75-294a-4629-89a8-2988be0d070b8-00210858-0444