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- Großherzogl. S. Wei...
- 11. Jahrgang
- Nr. 18 : 28. Dezemb...
- Sonst. Titel
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Beförderungen
Civil = Verdienst = Medaillen - Großherzogliche - deren Verleihung
Consulat - Großherzogl. bey den vereinigten Staaten von Nord = Amerika zu New York
Dispensations = Gelder bey den aus Gnade erfolgenden Ehescheidungen sollen, wenn ein oder beyde Theile katholischer Religion sind und sich im Wohnorte des katholischen Theiles eine öffentliche katholische Schule befindet, dem katholischen Schul = Fonds, außerdem dem protestantischen zufließen
Geldstrafen bey angehobenen Verlobungen sollen, wenn ein Theil oder beyde katholischer Religion sind, und in dem Orte dieser eine öffentliche katholische Schule ist, dem katholischen Schul = Fonds zufließen, außerdem aber dem protestantischen Schul = Fonds verbleiben
Gesandtschaft - Königl. Französische am Großherzogl. Hofe
Impfscheine sollen alle Einwohner von ihren Dienstbothen sich vorzeigen und die ordnungsmäßige Impfscheine nicht besitzenden Dienstbothen ärztlich untersuchen auch, wo nöthig, noch impfen lassen
Neujahrsingen von Haus zu Haus. Bekanntmachung des Erfolges der Abschaffung desselben in den einzelnen Diözesen des Weimarischen Ober = Konsitorial = Bereiches
Orden - Großherzogl. Hausorden der Wachsamkeit oder vom weißen Falken - dessen Verleihung an verschiedene Personen
Prozeß = Dekret von Großherzogl. Landes = Direktion zur Prozeß = Führung von Seiten der Kommunen vor Betretung des Rechtsweges; ehe dieses ertheilt oder die in den gesetzlich bezeichneten Fällen erforderliche landräthliche Bescheinigung über die Erfolglosigkeit versuchter Gütepflegung beygebracht, soll von den Anwälten für Kommunen ein Prozeß nicht angefangen werden, ansonst sie ihrer Gebühren und Auslagen verlustig werden
Stempelpapier. Befehl wegen des sofortigen Verbrauches des gesetzlichen von Seiten der Unterbehörden und der Anwälte, und Nichtgestattung der Bemerkung: "Stempel = Nachtrag" oder "susp." auf Eingaben
Stempelpapier = Ordnung vom 29. Dezember 1810. Modifikation des §. 9 derselben, wonach unter gewissen Bedingungen diesfallsige Geldreste als Gewährschaft angenommen werden sollen, und Befehl an die Stempelgelder = Untereinnahmen zu pünktlicher Einsendung der Gelder und Abschlußberechnungen, ingleichen zu Mitvorlegung eines specificirten und attestirten Verzeichnisses des Stempelpapier = Vorrathes
- Erschienen
- 28. Dezember 1827
- Seitenbereich
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095 - 102
- URN
- urn:nbn:de:urmel-1643cb19-5518-4338-a1df-1dcb357743a51-00210847-1050