Orden - fremde - Erlaubniß zum Tragen derselben an einige Großherzogl. Staatsdiener
Parochial = Verhältnisse zwischen der Hofkirche, der Stadtkirche und der Garnison = Kirche zu Weimar. Regulativ darüber v. 1. Dezember 1827
Zuchthausprediger zu Weimar. - Bestimmung des Umfanges seiner Seelsorge
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