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- Regierungsblatt für...
- 1839 - 23. Jahrgang
- Nr. 17 : 10. August...
- Sonst. Titel
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Anzeigegebühren; deren Bezahlung bei Forstfreveln an die betheiligten Forstbeamten
Forstfrevel. Die Bezahlung der diesfälligen Anzeigengebühren an die betheiligten Forstbeamten
Frauenvereine. Erläuterung im Betreff der Eigenschaft des Institutes derselben als einer milden Stiftung
Giftige Konditorei Waaren. Erneuerung des Verbotes wegen Verfertigens und Verkauf derselben
Justizämter sollen sobald sie als Polizeybehörden einen Bescheid oder eine andere Verfügung erlassen, diese amtliche Eigenschaft bei der Unterzeichnung jedesmal ansprechen
Konditorei Waaren, bei deren Verfertigung schädliche Farbestoffe angewendet worden. Erneuerung des Verbotes wegen des Verkaufes derselben
Milde Stiftung. Die dem Institute der Frauenvereine ertheilten Rechte einer solchen
Pfandgelder bei Forstfreveln; deren Bezahlung
Polizeybehörden. Befehl für die Justizämter, Patrimonial- und Stadtgerichte als Polizeybehörden
Schreibgebühren. Wiederholte Verordnung deshalb
Stadtgerichte. Siehe auch Justizämter
- Erschienen
- 10. August 1839
- Seitenbereich
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375 - 378
- URN
- urn:nbn:de:urmel-5078da75-294a-4629-89a8-2988be0d070b8-00210858-3962