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- Regierungsblatt für...
- 1839 - 23. Jahrgang
- Nr. 12 : 27. April ...
- Sonst. Titel
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Ausgleichsabgabe vom Biere und Branntweine aus Caulsdorf
Bestimmungen - transitorische - in Folge des allgemeinen Strafgesetzbuches. Gesetz darüber vom 6. April
Bier. Ausgleichsabgabe von dem aus Caulsdorf übergehenden Biere
Caulsdorf (Bairische Enklave) Eine Ausgleichsabgabe von dem aus Caulsdorf übergehenden Branntweine soll nicht mehr erhoben, dagegen von dem aus diesem Orte übergehenden Biere entrichtet werden
Eine Ausgleichsabgabe von dem aus Caulsdorf übergehenden Branntweine wird nicht mehr erhoben
Gerichtszuständigkeit in Kriminalsachen. Gesetz darüber vom 10. April
Kriminalgesetzbuch oder Strafgesetzbuch vom 5. April
Kriminal-Sachen. Gesetz vom 10. April über die Gerichtszuständigkeit in solchen
Polizeybehörden. Gesetz vom 9. April über deren Zuständigkeit
Strafgesetzbuch. Gesetz vom 6. April über die durch Einführung des Strafgesetzbuches nöthig gewordenen transitorischen Bestimmungen
Strafgesetzbuch vom 5. April
Todesstrafen, deren Vollstreckung. Gesetz darüber vom 8. April
Transitorische Bestimmungen in Folge des allgemeinen Strafgesetzbuches. Gesetz darüber vom 6. April
Untersuchungsverfahren. Gesetz vom 7. April über einige Abänderungen in demselben
Verbrechen. Gesetzbuch vom 5. April über deren Bestrafung
Vergehungen. Gesetzbuch über deren Bestrafung
Verwaltungsbehörden. Gesetz vom 9. April über deren Zuständigkeit
Zoll- und Handelsverein. Ministerialbekanntmachung, wornach die Ausgleichsabgabe von dem aus Caulsdorf übergehenden Branntweine nicht mehr erhoben, dagegen von dem aus diesem Orte übergehenden Biere entrichtet werden soll
Zuständigkeit der Gerichte in Kriminalsachen. Gesetz darüber vom 10. April
Zuständigkeit der Polizey- und Verwaltungsbehörden Gesetz darüber vom 9. April
- Erschienen
- 27. April 1839
- Seitenbereich
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107 - 230
- URN
- urn:nbn:de:urmel-5078da75-294a-4629-89a8-2988be0d070b8-00210858-1282