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- Regierungsblatt für...
- 1839 - 23. Jahrgang
- Nr. 13 : 01. Juny 1...
- Sonst. Titel
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Biersteuer und Biermalzschrotsteuer. Nachtrag vom 23. April 1839 zu dem Gesetze vom 16. Februar 1836
Botenlohn. Bei Entfernungen über eine Stunde soll dasßelbe nur von jeder vollen Stunde angesetzt werden
Branntwein. Nachtrag zu den Bestimmungen vom Jahre 1838 über die Steuervergütung bei der Ausfuhre inländischen Branntweines
Forste. Erklärung des Wortes Hippen in dem Gesetze zum Schutze derselben sowie der Waldungen und Baumpflanzungenvom 13. April 1821 §. 51 Nr. 5
Hippen - ein Haken von Holz oder Eisen ohne alle Schärfe - Erklärung dieses Wortes im §. 51 Nr. 5 des Gesetzes zum Schutze der Forste, Waldungen vom 13. April 1821
Holzlesen. Bei demselben ist zum Abbrechen des dürren Holzes der sogenannte Hippen erlaubt
Landstandschaft, deren Ertheilung an zwei Rittergüter
Liquidationen. In dieselben soll der Betrag früherer noch unbezahlter Kostenrechnungen von den Gerichten nicht wieder aufgenommen werden
Niederlande. Regulativ über das Verfahren bei Versendung der im Art. 1 Lit C dieses Vertrages bezeichneten vereinsländischen Fabrikate aus dem Großherzogthume in das Königreich der Niederlande
Rastenberg. Die Verleihung der Landstandschaft für das hickethiersche Rittergut daselbst
Sporteln und Gebührentaxe, allgemeine vom 27. April 1836. Nachträgliche Bestimmung zu den §§. 160, 167 - 170 derselben
Steuervergütung bei der Ausfuhre innländischen Branntweines
Teichwolframsdorf. Die Anerkennung einer zweiten Stimme in dem Stande der Rittergutsbesitzer für die dasigen Rittergüter
Zoll- und Handelsverein. Ministerialbekanntmachung, im Betreff der Steuervergütung bei der Ausfuhre innländischen Branntweines
Zoll- und Handelsverein. Regulativ über das Verfahren bei Versendung der in dem Handelsvertrage mit den Niederlanden bezeichneten vereinsländischen Fabrikate aus dem Großherzogthume in das Königreich der Niederlande
- Erschienen
- 1. Juni 1839
- Seitenbereich
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231 - 238
- URN
- urn:nbn:de:urmel-5078da75-294a-4629-89a8-2988be0d070b8-00210858-2526