Die Anstellung von Leichenweibern betr.
Feierversicherungsbank in Gotha betr.
Hagelschäden-Versicherungs-Gesellschaft für Deutschland in Gotha und Döllstädt
Leichenweiber-Gebühren auf dem Lande
Verkauf eines Hauses in Stübnitz
Verordnung, den Erlaß von Sechs Kriegssteuern betr.
S. 89 - 92