Höchstes Mandat vom 9. August 1841, die Erläuterung des Regulativs für die Feldmesser und die den Gemeinden verwilligten Beiträge betr.
Verordnung, die Annahme der Königlich Sächsischen 1/12 Stücke bei Kassen betr. vom 26. August 1841
Zulassung zum Wiesenmarkt in Schleiz
S. 141 - 144