Einschärfung des 24., 25. und 26. Artikels der Schlosserordnung
Einschärfung des in der Leichenordnung enthaltenen Verbots der Verabreichung von Trauerkleidung etc. vom 22. März 1841
Höchstes Mandat vom 1. März 1841, die Stellung der beurlaubten Soldaten unter die Civilgerichte betr.
Verkauf des Schulze'schen Wohnhauses in der Heinrichsstraße sub No. 571 in Gera
S. 53 - 56