Ministerial-Bekamnntmachung, die zwischen dem Fürstenthum Reuß Jüngerer Linie und dem Großherzogthum Sachsen-Weimar, sowie dem Herzogthum Sachsen-Aöltenburg abgeschlossenen Conventionen über die Militairpflicht der Söhnen der ein zweifaches Unterthanenrecht besitzenden Personen betreffend, vom 5. Juni 1862
Ministerial-Bekanntmachung, die Verzollung von durchsichtig gemachtem baumwollenen Gewebe betreffend