Bekanntmachung, die Kreuzbandsendungen nach den, nicht zum Fürstlich Thurn und Taxis'schen Postbezirke gehörigen Postvereinsgebiet betreffend
Marktpreise in Gera und Schleiz am 26. Juni 1858
Verordnung, den Umtausch der älteren Königlichen Kassenbillets betreffend
S. 135 - 138