Bekanntmachung des Fürstlichen Landrathsamts Schleiz, die Besserung der Kommunikationswege betreffend
Bekanntmachung des Fürstlichen Postamts hier, die Abfertigung der Personenpost nach Weida betreffend
Bekanntmachung des Fütrstlichen Justizamts 2.- Abtheilung zu Schleiz, die Aufbewahrung von Pulver betreffend
Bekanntmachung des Stadtrathes Schleiz, Einschärfung mehrerer Verbote hinsichtlich der Straßenordnung betreffend
Bekanntmachung des Stadtraths Gera, die Zulassung der Landbäcker betreffend
Marktpreise in Gera, Schleiz und Lobenstein im Mai 1851
S. 101 - 104