Bekanntmachung der Fürstlichen Zuchthausadministration, den Verkauf von Branntwein an Zuchthaussträflinge betreffend
Bekanntmachung des Stadtraths, die rechtzeitige Einreichung der Handwerksrechnungen betreffend
Bekanntmachung des Stadtraths, die Straßenpolizei betreffend
Marktpreise in Gera, Schleiz und Lobenstein im Juni 1850
S. 133 - 136