Bekanntmachung, den 10. Artikel der hiesigen Schlosser-, Sporer-, Uhr- und Büchsenmacherinnung betreffend
Bekanntmachung, den ermäßigten Durchgangszoll der Oberschlesischen Eisenbahn über Myslowitz betreffend
Bekanntmachung, die Ausführung der ad 5 der Proclamation vom 28. März 1848 getroffenen Bestimmung wegen Annahme des Calenberger Fußes bei der Forstverwaltung, ingleichen den Feuerholzbedarf der Bewohner des unterherrschaftlichen Landestheils betreffend
Bekanntmachung, die Zahl der Leseholztage der Fürstlichen Unterherrschaft betreffend
Rescript, wonach die Maaß- und Gewichtsordnung vom 15. October 1847 bis auf weitere Anordnung nicht in Kraft treten soll