Verordnung, die erfolgte Auflösung des durch Bekanntmachung des Königl. Preuß. Finanzministeriums vom 23. Dez. 1823 festgesetzten Gränzbezirks in den Erfurter und Merseburger Regierungsbezirken hinsichtlich Waarenkontrolle, so wie die Ziehung einer neuen Binnenlinie betreffend