Bekanntmachung, die Aufhebung der Verordnung vom 16. November 1839, die bevorzugte Berücksichtigung der Candidaten der Theologie, welche 10 Jahre an städtischen Schulen amtlich gewirkt, bei Besetzung besser dotirter Pfarrstellen betreffend
Höchstes Rescript, wonach irdenes Geschirr und Steingut den Gegenständen beigezählt werden soll, auf welche Concessionen zum Hausirhandel ertheilt werden können