Verordnung, die Gebühren der mit der Viehzählung beauftragten Personen und die bei den Erbpachtsmühlern zur Hofhaltung gehörigen Schweine betreffend
Verordnung, die Zuziehung der Gendarmerie bey der Viehzählung betreffend
Warnung, in Bezug auf die Lustseuche
S. 137 - 144
Paginierfehler: S. 144 doppelt vorhanden, S. 142 fehlt