Fürstliche Geheimeraths-Collegium macht den Bundestagsbeschluß wegen des Schutzes musikalischer und dramatischer Werke gegen deren unbefugte Aufführung bekannt
Fürstliche Regierung bringt die für das Königreich Baiern erlassene gesetzliche Bestimmung über die Richtigkeit der von jedem Baier ohne Erlaubniß seiner zuständigen Civilobrigkeit im Auslande eingegangenen Ehe zur öffentlichen Kenntniß
Höchstes Rescript, die Erläuterung der höchsten Verordnung vom 17. September 1840 über Zertheilung zusammengehöriger Grundstücke betreffend
Höchstes Rescript, die Ungültigkeit der von einem Schwarzburg-Sondershäusischen Unterthan ohne vorgängige Erlaubniß seiner Heimathsbehörde mit einer Ausländerin im Auslande vollzogenen Ehe betreffend