Bekanntmachung des Fürstlichen Geheimeraths-Collegium, daß die Fürstliche Cammer diejenige Behörde ist, welche hinsichtlich der Bestrafung der polizeilichen Contraventionen gegen die Münzgesetze das Erforderliche zu verfügen hat
Bekanntmachung Fürstlicher Cammer, die Annahme der Münzen bei den Cammer- und Forstcassen betreffend
Uebersicht der im Jahre 1840 bei Fürstlicher Polizeicommission hier zur Anzeige gekommenen Vergehen und Verbrechen