Höchstes Rescript die allgemeine Einführung des Zollzentners als gesetzlichen Gewichts in allen Zollsachen betreffend
Höchstes Rescript die Vereinigung der Fürstlichen Cammerverwaltung und des Fürstlichen Rentamts in Arnstadt zu einer einzigen Behörde betreffend
S. 259 - 266