Höchste Verordnung, die Beilegung von Namen des neuen Stadttheils betreffend
Verordnung, die künftige Umwandelung der inländischen Conventions 1/24 auf den Nennwerth von Scheidemünze im Vierzehnthalerfuße, und deren Einwechselung gegen conventionsmäßige Münzsachen betreffend