Bekanntmachung, den Rechenschaftsbericht der Lebensversicherungsbank für Deutschland für das Jahr 1838 betreffend
Bekanntmachung, wonach dem Königlich Sächsischen Nebenzollamte 1. zu Ebersbach die Befugniß beigelegt worden ist, auf baumwollene Garne ausgestellte Begleitscheine sowohl der Königlich Sächsischen Hauptämter Leipzig, Dresden etc., als auch der Königlich Preußischen Görlitz, Frankfurt an der Oder und Cottbus zu entledigen