Höchste Verordnung, die zur dritten öffentlichen Classe der höhern Töchterschule erhobene Vorschule betreffend
Jahresbericht die Mathildenpflege hieselbst betreffend
Uebersicht über die im Jahre 1838 in der Fürstlichen Unterherrschaft Getrauten, Gebornen und Gestorbenen, ingleichen der Kommunikanten
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