Bekanntmachung, den Beitritt der Landgräflich Hessen-Homburgschen Regierung zu der in Dresden am 30. Julius vorigen Jahres abgeschlossenen allgemeinen Münzconvention betreffend
Bekanntmachung, wonach dem Buchdrucker C. W. Röbling in Mühlhausen ein Patent auf eine nachgewiesene Anordnung des Rostes und der Vorrichtung zur Regulirung des Feuerzeuges bei Koch-Apparaten für den Zeitraum von 5 Jahren ertheilt worden ist