Höchstes Rescript den Hausirhandel betreffend
Höchstes Rescript die Aufhebung des § 4. des erläuterten Ehemandats vom 18. November 1768 betreffend
Uebersicht über die Geschäftsthätigkeit bei den Justizstellen der hiesigen Fürstlichen Unterherrschaft im verflossenen Jahre
Uebersicht über die im Jahre 1837 in der Fürstlichen Unterherrschaft geschehenen Anpflanzungen
S. 45 - 56