Bekanntmachung die wegen des Ablebens des vormals regierenden Durchlauchten Fürsten angeordnete Landestrauer betreffend
Höchstes Rescript, die Ausdehnung der Gerichtsbarkeit des hiesigen Stadtraths auf die vor dem hiesigen Lohthore belegten Häuser betreffend
Höchstes Rescript, wegen der vor der Confirmationsertheilung auszuwirkenden Ab- und Zuschrift von Seiten der Lehn- und Zinsberechtigten
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