Erläuterung der höchsten Verordnung vom 2. April vorigen Jahres, die Aufhebung des Beichtgeldes in hiesiger Residenz betreffend
Höchstes Rescript den freien Betrieb des Holzhandels betreffend
Höchstes Rescript die stattgehabten Schulprüfungen betreffend
Tabellarische Uebersicht der im Jahre 1836 in der Fürstlichen Unterherrschaft Getrauten, Gebornen und Gestorbenen, ingleichen der Communicanten
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