Bekanntmachung, daß unselbstständige, noch nicht aus elterlicher Gewalt entlassene Kinder derjenigen Staatsangehörigkeit theilhaftig werden, welche die Eltern während dieser Zeit erworben haben
Bekanntmachung, ein neues Triennium bei der Magdeburger Land-Feuer-Societät vom 1. Januar 1837 betreffend