Bekanntmachung, daß die braunschweigischen 1/12 Stücke etc. von 1. August an bei der Landschaftskasse nicht mehr angenommen werden sollen
Bekanntmachung, die Reise des Durchl. Fürsten in ein Seebad u. Höchstdero Abwesenheit betreffend
Hinweisung auf schon früher erlassene Vorschriften, das Mahl- und Schrotgeld betreffend
Höchstes Rescript, das einfache Handgelöbniß, statt sonst üblicher eidlicher Verpflichtung bei Lehen und Erbzinslehen betreffend
Höchstes Rescript, den festlichen Empfang in Greußen und den herrschaftlichen Dörfern betreffend
Verordnung, das Mahl- und Schrotgeld betreffend
S. 215 - 224