Bekanntmachung, das Werfen, Schreien und sonstigen Muthwillen der Schulknaben und Lehrjungen in hiesiger Stadt und ihrer Umgebung betreffend
Höchstes Rescript, daß alle Gemeinden das Läuten der Glocken an Sonn-, Fest- und Bußtagen lediglich auf ihre Kosten besorgen sollen
Höchstes Rescript, die Beschäftigung der angestellten Baumeister betreffend
Höchstes Rescript, die Führer der geistlichen und weltlichen Beamten zur Kirchen- und Schulinspektion etc. betreffend
Höchste Verordnung, die Abschaffung des Beichtgeldes in hiesiger Stadt betreffend
S. 119 - 126