Bekanntmachung der Königlich Preußischen Regierung zu Merseburg über den Gewerbsverkehr ausländischer Leihbibliothek-Unternehmer und Buchhändler
Höchste Anordnung, die Dauer der hiesigen Jahrmärkte betreffend
Höchstes Rescript, die Errichtung eines Medizinalcollegii für die Unterherrschaft betreffend
Höchste Verordnung, die Leistung von Gemeindediensten betreffend
S. 87 - 94