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No. 8 : Sondershausen, den 21. Februar 1836
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Höchstes Rescript über die zu vollziehende Maßregel, wenn, um Aufschub zu erhalten, Personen vorgeben, sich an Durchlauchten Fürsten wenden zu wollen

Höchste Verordnung, das Läuten der Glocken betreffend

Höchste Verordnung, nach welcher das dreimalige Aufgebot auch in solchen Fällen erfolgen soll, in denen, wegen vorausgegangener Schwängerung, die Kopulation vor Fürstlichem Consistorio erfolgen muß

Höchste Verordnung, nach welcher es unterherrschaftlichen Advokaten untersagt wird, für oberherrschaftliche Personen unterthänigste Vorstellungen zu fertigen

Tabellen über die Geschäftsthätigkeit bei den Justizstellen

Tabellen über die von den einzelnen Ortschaften der Unterherrschaft angegebenen Wegebesserungen

published
Sun Feb 21 1836
Site details

S. 59 - 66