Amtlicher Theil, Herzoglich Sächsisches Militairoberkommando : Militair-Reservisten, ihre An- und Abmeldung bei der Gensdarmerie
Bekanntmachungen : Handwerksversammlungen dürfen nicht ohne Zuziehung des obrigkeitlichen Deputirten abgehalten werden
Bekanntmachungen : Taxen, den 21. Februar 1857