Amtlicher Theil, Herzoglich Sächsische Landesregierung und Herzoglich Sächsisches Finanzkollegium : Handelsreisende, die bezüglich derselben in Anwendung kommende Ausführung von Art. 9 des zwischen dem Zollverein und der Hansestadt Bremen wegen gegenseitiger Beförderung der Verkehrsverhältnisse abgeschlossenen Vertrages
Bekanntmachungen : Gesetze, deren Ausgabe
Bekanntmachungen : Taxen, den 14. Februar 1857
Nichtamtlicher Theil : Alterthumsforschende Gesellschaft, Versammlung und Tagesordnung
Nichtamtlicher Theil : Bäckerinnung in Gößnitz, die Errichtung derselben