Amtlicher Theil, Herzogl. Sächsische Geheime Kanzlei : Literarische Erzeugnisse und Kunstwerke, Vorschriften bei Widmung solcher an Se. Hoheit, den regierenden Herzog
Amtlicher Theil, Herzogl. Sächsische Landesregierung : Wolle, gekämmte und ungekämmte, den Aufkauf derselben betr.