Auswärtige Getraidepreise nach dem Dresdner Scheffel, in Sächsischen Silbergelde
Fortsetzung des in No. LII. 1785. abgebrochenen gnädigsten Mandats, wie es im Fürstenthum Altenburg bey Verlöbnissen, Hochzeiten, Kindstaufen, Begräbnissen und Trauern gehalten werden soll