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Weimarisch-Schwarzb...
1851
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1851
Vorwort / Der Verfasser
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III - VI
Inhalt
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VII - XVI
Einleitung : Veranlassung der zwischen dem Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach und den Fürstenthümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen bergündeten Gemeinschaftlichkeit im Organismus der Behörden und zur Errichtung gemeinschaftlicher Justiz-Behörden
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1 - 6
Erster Abschnitt : Gemeinschaftliche organische Bestimmungen auf dem Gebiete der Rechtspflege im Allgemeinen, anlangend : 1) die Einrichtung der Justiz-Behörden; 2) die Staats-Anwaltschaft; 3) die Anwaltschaft; 4) das Notariat; 5) die Thätigkeit der Staats-Ministerien in Justiz-Sachen und 6) die Theilnahme der Gemeinde-Behörden an Ausübung der Rechtspflege
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9 - 22
Zweiter Abschnitt : Das gemeinschaftliche (Gesammt-) Ober-Appellations-Gericht zu Jena
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23 - 56
of
3
published
1851