1851
Vorwort / Der Verfasser
- SeitenbereichIII - VI
Inhalt
- SeitenbereichVII - XVI
Erster Abschnitt : Gemeinschaftliche organische Bestimmungen auf dem Gebiete der Rechtspflege im Allgemeinen, anlangend : 1) die Einrichtung der Justiz-Behörden; 2) die Staats-Anwaltschaft; 3) die Anwaltschaft; 4) das Notariat; 5) die Thätigkeit der Staats-Ministerien in Justiz-Sachen und 6) die Theilnahme der Gemeinde-Behörden an Ausübung der Rechtspflege
- Seitenbereich9 - 22
- RubrikErste Abtheilung : Die Justiz-Behörden des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach und der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen in ihrer Neugestaltung
Zweiter Abschnitt : Das gemeinschaftliche (Gesammt-) Ober-Appellations-Gericht zu Jena
- Seitenbereich23 - 56
- RubrikErste Abtheilung : Die Justiz-Behörden des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach und der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen in ihrer Neugestaltung
- Erschienen
- 1851