2) Berathung und Beschlußfassung über den Entwurf eines Gesetzes, die Verlegung des Etatjahres betreffend (Vorlage Nr. 12)
3) Berathung und Beschlussfassung über den Entwurf eines Gesetzes, enthaltend einige zusätzliche Bestimmungen zu §. 13 des Landeskreditkassengesetzes vom 9. Juni 1883. (Vorlage Nr. 13)