1) Eröffnung des Landtags
2) Wahl des Präsidenten, Vicepräsidenten und der Mitglieder des Landtagsausschusses
3) Verpflichtung des Präsidenten und der Abgeordneten
4) Verloosung der Plätze
5) Berathung des Höchsten Decrets, die Wahl der lebenslänglichen Abgeordneten betreffend