Kunststraßen zweiter Klasse, gleichmäßige Vertheilung der für sie etatisirten 2000 Thlr. an die Landraths- Bezirke beantragt
Kunststraßen zweiter und dritter Klasse, Nachtrag zum Gesetze darüber
Schleiz nach Pösneck, die Kunststraße zwischen diesen Städten in die zweite Klasse zu erheben beantragt
Straßenbau- Gesetz vom 10. April 1821, Nachtrag zu demselben
0064 - 0071