Huth- und Trifft-Gesetz, Frage, inwiefern ein allgemeines für das Großherzogthum wünschenswerth und anwendbar sey
Lobeda, Vorstellung des Stadtrathes daselbst wegen der Kleebehüthung und wegen der Gesetze über Alluvion
Prüfung des Gesetzentwurfes zur Erläuterung des Huth- und Trifftgesetzes vom Jahr 1821
S. 133 - 141