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Bemerkungen des Abgeordneten Freyherrn von Boyneburg-Lengsfeld wegen seiner späteren Ankunft
Betrachtung wegen Ueberganges eines Abgeordneten aus dem zweyten Stand in den ersten Stand
Boyneburgk-Lengsfeld, des Abgeordneten Freiherrn von Boyneburgk-Lengsfeld späteres Eintreffen zum Landtag
Gerichtsbarkeit, Bestimmung über hohe und niedere (Erbgerichtsbarkeit) in Kriminal-Sachen
Jagden, Nachtrag zum Gesetz, die Jagden und den Jagdschutz betreffend
Landrath im Neustädtischen Kreise, nach Ableben des Geheimrathes Freyherrn von Erffa ist Freyherr von Taube zum Landrath gewählt worden
Landtags-Abgeordneter, Uebergang eines Landtags-Abgeordneten aus dem zweyten Stand in den ersten Stand
Prüfung neuer Gesetzentwürfe über Akten-Versendung in Kriminal-Sachen
Prüfung neuer Gesetzentwürfe über einen Nachtrag zum Gesetz über Jagden und Jagdschutz, vom Jahr 1821
Prüfung neuer Gesetzentwürfe über hohe und niedere Gerichtsbarkeit in Kriminal-Sachen
Wahl des Landrathes für den Neustädtischen Kreis
- Erschienen
- 4. März 1826
- Blattangaben
-
S. 30 - 35
- URN
- urn:nbn:de:urmel-02a028b4-1695-4ceb-8ed6-ac1cfa591e4f4-00206139-0474