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Beilage Nr. XXIII : Unterthänigste Erklärungsschrift ; vom 1ten April 1823, die Berücksichtigung der Vergütung für Vertheidigungsschriften betreffend, welche Sachwalter, nach der jetzt bestehenden Einrichtung, unentgeldlich fertigen müssen
Gesindeordnung, Mitteilung und Prüfung des Gesetzentwurfs
Polizei-Sachen - wirkliche - wenn können sie zur Justiz-Sache werden und welcher Rechtsgang findet dabei statt?
Sachwalter, die Vergütung der Offizial-Verteidigungsschriften in Kriminal-Sachen soll berücksichtigt werden
Schäfer und Schafknechte, Antrag auf eine gesetzliche Bestimmung wegen der Antrittszeit
Vergehen, fleischliche, deren Bestrafung im Neustädtischen Kreise, in den Königl. Sächsischen Enklaven und in den ehemals Königl. Preußischen Ämtern und Ortschaften betreffend
Verteidigungsschriften, offizielle, desfallsige Vorschläge, Berücksichtigung der Vergütung für Verteidigungsschriften, welche Sachwalter, nach der jetzt bestehenden Einrichtung, unentgeldlich fertigen müssen, und Prüfung eines desfallsigen Gesetzentwurfs
- Erschienen
- 1. April 1823
- Blattangaben
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S. 101 - 106
- URN
- urn:nbn:de:urmel-994cf93d-6032-46a1-8505-6f59fdc022f19-00214139-1024