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Berga, dem Gesuche der Bewohner des Städtischen Berga, mit den Städtern des Neustädtischen Kreises, in Zukunft einen landständischen Abgeordneten wählen zu dürfen, wird nicht gefügt und von denselben der Antrag erneuert
Cammerhilfe, die für die Jahre 1821, 1822 und 1823 verwilligte außerordentliche Cammerhilfe an 30.000 Thalern wird zurück gegeben
Cammer-Kasse, Entschädigung wegen des Ausfalls, welchen die Großherzogl. Cammer-Kasse durch die an Großherzogl. Hauptlandschafts-Kasse abgetretenen Erwerbs-Kanons und Konzessions-Geldern erlitten hat, wird angetragen
Cammerkasse und Landschaftskasse, deren wechselseitiges Verhältnis und die Frage betreffend, ob und in wiefern erstere zu dem Regierungsverwaltungs-Aufwande beizutragen habe
Cammer-Vermögen, alle auf dasselbe gewiesene Ausgaben sind bestritten, und die Pläne zur Tilgung der ihm aufruhenden Schulden gehalten, ja in dieser Hinsicht mehrfach geleistet worden, als die Pläne vorschreiben
Cammer-Vermögen, Anträge in Bezug auf dasselbe
Chaussee-Gelderlaß, der Antrag: alle Bau- und ökonomischen Fuhren der Bewohner der Stadt Eisenach innerhalb ihrer Fluren vom Chaussee-Geld frei zu lassen, wird nicht genehmigt
Eröffnung, feierliche, des Landtags
Erwerbssteuer, Antrag auf Erstreckung derselben auf diejenigen fremden Kauf- und Handelsleute, welche bloß als zeitige Untertanen im Großherzogtume Gewerbe treiben
Gauner-Mandat, soll vor der Hand noch nicht aufgehoben werden
Gemeindeordnung, der Gesetzentwurf zu einer allgemeinen Gemeindeordnung kann dem Landtage noch nicht vorgelegt werden
Gerichtsbarkeit, dem Wunsche, um Zurückgabe derselben an die Stadträte, wird nicht gewillfahret
Geschoß, fließt ferner wie zeither zur Großherzogl. Cammerkasse
Gesindeordnung, Mitteilung und Prüfung des Gesetzentwurfs
Handelsverhältnisse und die zur Aushilfe der inländischen Gewerbstätigkeit mit andern deutschen Bundesstaaten zu ergreifenden Maßregeln betreffend
Haupt-Landschaftskasse, Antrag auf Verstärkung des Kassen-Fonds
Haupt-Landschaftskasse, deren Einnahme hat sich vermindert, Angabe der Gründe
Haupt-Landschaftskasse, disponibler Kassenvorstand derselben am Ende des Jahres 1821 und 1822
Haupt-Landschaftskasse ist zu einer Central-Steuerkasse für das ganze Großherzogtum erhoben worden
Hebegebühren, deren Festsetzung und gleichmäßige Bezahlung der Steuereinnahmen wird in Antrag gebracht
Heerdegelder, sind aufgehoben worden
Hufengeld, fließt ferner in die Großherzogl. Cammerkasse
Impost-Abgaben, von Brantwein, Antrag, daß solcher im Amte Ilmenau nur mit 2/7. des sonst gesetzlichen Betrags erhoben werde
Inquisitations-Steuern im Amte Blankenhayn sind aufgehoben worden
Israelische Glaubensgenossen, Vorlage und Prüfung eines Gesetzes über die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen
Kataster, die im Steuergesetz anerkannte Notwendigkeit eines neuen Katasters für die Einkommensteuer von Grund und Boden hat das Großherzogl. Landschafts-Kollegium nicht außer Acht gelassen. Die Arbeiten sind aber zu einer Vorlage beim Landtag noch nicht reif
Kirchenwesen, Nachweisung über die Benutzung der im Jahre 1821 verwilligten Summen
Kosten in Kriminalsachen, der Antrag auf eine Übereinkunft mit mehrern benachbarten Regierungen, wegen der Kosten in Kriminal-Sachsen wird zur ständischen Erklärung ausgesetzt
Landesschulden, den Schuldenzustand der neuen Landesteile betreffend
Landesschulden, deren Vereinigung und Stiftung einer Landesschulden-Tilgungskasse betreffend
Landesschulden, deren Vermehrung hinsichtlich der bekannten Schulden
Landschaftskasse und Cammerkasse, deren wechselseitiges Verhältnis betreffend
Landschul-Fonds hat einen jährlichen Zuwachs von 400 thlr. erhalten
Landtag, feierliche Eröffnung desselben
Landvermessung geht ungehindert ihren Gang fort
Mahlmetze, dem Antrage auf Verwandlung der Mahlmetze vom Mahlschroten in Geld, kann, entgegenstehender Schwierigkeiten halber, nicht gefügt werden
Militär, die zu dessen Unterhaltung in Antrag gebrachte Verwilligung, die Militär-Etats und die wirkliche Verwilligung betreffend
Propositions-Schrift, höchste Propositions-Schrift vom 9. März 1823
Reserve-Fonds, Nachweisung in wiefern in den Jahren 1821 und 1822 davon Gebrauch gemacht worden ist, und neue Verwilligung
Rettung verunglückter Personen, der Entwurf eines desfallsigen Gesetzes wird dem Landtage zur Erklärung vorgelegt, und von demselben geprüft
Schulwesen, Benutzung der dazu verwilligten Summen
Staatsverträge, den Abschluß dreier Staatsverträge über des Seniorat-Amt Oldisleben, über die Kunststraße zwischen der Residenzstadt Gotha und dem Dorfe Schönau und über die vormals S. Gothaische Geleitsstelle in Bürgel, betreffend
Stabsbedarf, dessen Erfordernis, so weit er aus der Haupt-Landschaftskasse in den Jahren 1824, 1825 und 1826 zu bestreiten ist, ingleichen die Mittel zu dessen Deckung betreffend
Stempelabgabe, von den Tuchfabrikanten in Neustadt an der Orla ist aufgehoben worden
Steuereinnehmer, deren gleichmäßige Bezahlung wird in Antrag gebracht
Steuererlasse, auf die noch vermißte feste Bestimmung über Steuererlasse wird angetragen
Steuerverfassung, allgemeine direkte Steuern, Besteuerung fremder Kauf- und Handelsleute, welche im Großherzogtume Sachsen Weimar-Eisenach Gewerbe treiben
Steuerverfassung, Betrag der sogenannten alten Grundsteuer, Betrag des Steuerkapitals von andern Gegenständen als vom Grundbesitz
Steuerverfassung, das Gesetz darüber vom 29. April 1821 nebst den dazu gehörigen Regulativen ist zur Anwendung gekommen
Stiftungen - milde - Gesetzentwurf über die Freiheit derselben von Gerichtskosten wird vorgelegt und geprüft
Strafanstalten, Herstellung derselben betreffend Verwilligung dazu
Strafgesetzbuch, dessen erster Teil wird dem Landtage zur Erklärung vorgelegt
Straßenbaukasse, Straßenbauwesen
Verwaltungsbehörden, Vereinigung der vormals bestandenen zwei Abteilungen des Großherzogl. Landschafts-Kollegium und der Großherzogl. Landes-Direktion
- Erschienen
- 9. März 1823
- Blattangaben
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S. 1 - 7
- URN
- urn:nbn:de:urmel-994cf93d-6032-46a1-8505-6f59fdc022f19-00214139-0020