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- Verhandlungen des ....
- Vorlagen, Anträge, ...
Zeitliche Inhaltsübersicht der I. Abteilung, Nr. 1-22
- Seitenbereich*1 - 2
Nr. 1 : Vorlage: Notgesetz zur Änderung des Gesetzes über das Steuerrecht der Religionsgesellschaften vom 10. März 1933
- Seitenbereich01 - 02
- Erschienen4. April 1933
Nr. 2 : Schreiben: Wahl von Beisitzern und deren Stellvertretern für die Dienststrafkammer und für den Dienststrafhof
- Seitenbereich02
- Erschienen11. April 1933
Nr. 3 : Schreiben: Die gewählten Abgeordneten des VII. Landtags
- Seitenbereich03
- Erschienen18. April 1933
Nr. 4 : Antrag: Übernahme der Gesuche des VI. Landtags (§ 115 der Geschäftsordnung)
- Seitenbereich04
- Erschienen19. April 1933
- Erschienen
- 1933 bis 1933
- Bemerkung
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Verhandlungen des VII. Landtages von Thüringen 1933 : Der gleichgeschaltete VII. Landtag von Thüringen verfügte gemäß des "Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" vom 31. März 1933 über lediglich eingeschränkte Befugnisse, die mit denjenigen seiner Vorgängerinstitutionen nicht zu vergleichen waren. Seine Abgeordneten wurden nicht durch eine Landtagswahl ermittelt; vielmehr wurden die Volksvertretungen sämtlicher Länder mit Ausnahme des Preußischen Landtags durch das o. g. Gesetz gemäß der Stimmenzahlen, die bei der Wahl zum Reichstag am 5. März 1933 innerhalb eines Landes auf die Wahlvorschläge entfallen waren, neu gebildet. Für den VII. Landtag von Thüringen ergab sich demnach folgende Sitzverteilung: 29 Sitze Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - Hitler-Bewegung, 13 Sitze Sozialdemokratische Partei Deutschlands und 8 Sitze Kampffront Schwarz-weiß-rot (Deutschnationale Volkspartei, Thüringer Landbund). Die Kommunistische Partei Deutschlands bekam die ihr nach dem Reichstagswahlergebnis zustehenden 8 Sitze gemäß des o. g. Gesetzes nicht zugeteilt. Die Mitglieder des Thüringer Landbundes aus der Fraktion Kampffront Schwarz-weiß-rot traten am 1. Mai 1933 geschlossen zur Fraktion der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei über. Die Gesamtzahl der Abgeordneten lag bei 50. Zwischen dem 1. Mai 1933 und dem 16. Mai 1933 hielt der VII. Landtag insgesamt 4 Sitzungen ab. Zum letztgenannten Termin vertagte er sich auf unbestimmte Zeit. Ein Reichsgesetz vom 14. Oktober 1933 erklärte die Länderparlamente schließlich für aufgelöst. Die Verhandlungen des VII. Landtags von Thüringen, deren Druck von Hermann Böhlaus Nachfolgern (Weimar) realisiert wurde, umfassen Vorlagen, Anträge, Große Anfragen (Abteilung I), Ausschussberichte (Abteilung II), Beschlüsse (Abteilung III), Stenographische Berichte (Abteilung IV) und einen Index. Als Grundlage für die Verfilmung respektive Digitalisierung diente der Bibliotheksbestand des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar. ---- Literatur: Guido Dressel: Quellen zur Geschichte Thüringens - 75 Jahre Freistaat Thüringen. Wahlen und Abstimmungsergebnisse 1920 - 1995, Erfurt 1995; Bernhard Post / Volker Wahl (Hrsg.): Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995 (= Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven 1), Weimar 1999
- URN
- urn:nbn:de:urmel-e0052abd-ca3f-4186-b884-76939cc7e3f02-00195770-152